Das ist SEPA

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majubu
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Das ist SEPA

Beitrag von majubu »

Die Umfrage hatte ergeben, dass durchaus Interesse besteht, dazu mehr zu erfahren. Also, los geht's

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SEPA = Single European Payment Area = vereinheitlichter europäischer Zahlungsverkehr

Schon jetzt kann man aus der EU in andere EU-Länder zu den gleichen Konditionen überweisen wie innerhalb des Landes. Auch die Schweiz hat sich dem Verfahren angeschlossen.
Die EU hat aber auch beschlossen, dass ab 1.2.14 der inländische Zahlungsverkehr bei Überweisungen im sog. SEPA-Format stattzufinden hat. Im Grunde bedeutet das nur, dass man ab dann zwingend nicht mehr Bankleitzahl (BLZ) und Kontonummer (Kto.Nr.) angibt sondern BIC (Bank Identifier Code) und IBAN (International Bank Account Number). Viele Banken und Sparkassen weisen beides schon auf den Kontoauszügen des jeweiligen Kontos aus oder stellen die Daten im Online-Banking zur Verfügung.
Die Codes sind vereinheitlicht, d.h. sie bauen sich nach einem bestimmten Prinzip auf.

Ein BIC ist z.B. 8- oder 11-stellig (nichts dazwischen ) und besteht aus Buchstaben und Ziffern. An 5. und 6. Stelle steht immer das Länderkürzel des jeweiligen Landes: DE = Deutschland, AT = Österreich, CH = Schweiz, ES = Spanien, GB = Großbritannien etc.
Die Buchstaben davor geben Auskunft über die Bank. Nehmen wir mal die Kreissparkasse Köln: COKSDE33; CO bedeutet Cologne, KS Kreissparkasse, DE Deutschland; tja und die 33 kann ich nicht erklären; nennen wir sie Prüfziffern.
Sollte es online z.B. nicht möglich sein, den BIC in nur 8 Stellen anzugeben, hängt man einfach HINTEN 3 große X dran: COKSDE33XXX
Warum auch immer spricht man eigentlich nur im europäischen Zusammenhang von BIC; global heißt es s.w.i.f.t. Will also ein US-Amerikaner dir etwas überweisen, fragt er nach deinem s.w.i.f.t.

Der IBAN enthält BLZ und Kto.Nr. ( :pc-hello: keltoi - du wirst auch deinen IBAN ganz schnell auswendig wissen); vorne steht noch das Länderkürzel, in Deutschland also DE. Danach kommen 2 Prüfziffern, die sich aus BLZ u. Kto.Nr. errechnen. Im Grunde bedeutet das, dass jeder seinen IBAN bis auf die Prüfziffern selbst zusammenbekommt: fiktives Beispiel:
DE 39 37050299 1234567890
Also noch mal: der IBAN für ein deutsches Konto hat immer 22 Stellen: 1 u.2 = DE, 3 u. 4 = Prüfziffern, 5 bis 12 = die achtstellige BLZ, 13 bis 22 = die zehnstellige Kontonummer.
Wer eine kürzere Kto.Nr. hat, füllt sie VORNE mit Nullen auf.
Bei http://www.iban-rechner.de habe ich den IBAN oben berechnet. Da es die Kto.Nr. 1234567890 wohl bei keiner Bank gibt, spuckt der IBAN-Rechner die nur unter Vorbehalt aus. Andererseits ist ein Ergebnis ohne Fehlermeldung in diesem Rechner keine Bestätigung, dass es die Kontonummer gibt. Es bestätigt nur, dass die Angaben plausibel sind.

Diese Änderung wird also am 1.2.14 für die Kontoinhaber so richtig spürbar.

Eigentlich müssten sehr viele Kontoinhaber aber letzten Sommer schon Post von ihrer Bank bekommen haben wegen Änderungen der AGBs.
Auch da ging es letztendlich mit um den SEPA-Zahlungsverkehr, und zwar um die Lastschriften darin.
Eine Einzugsermächtigung heißt dann SEPA-Lastschriftmandat. Wer also einem Unternehmen die Erlaubnis erteilt, einen Rechnungsbetrag von seinem Konto abzubuchen, erteilt ein SEPA-Lastschriftmandat, das nicht nur die Erlaubnis an den Unternehmer beinhaltet einzuziehen sondern auch den Auftrag an die Bank die Lastschrift einzulösen. Bisher war die Einzugermächtigung nur ein Vertrag zwischen Kontoinhaber und Unternehmer.
Das Lastschriftmandat beinhaltet auch, dass die Einlösung der Lastschrift angekündigt werden muss; beim ersten Mal 5 Tage vorher, bei wiederkehrenden danach 2 Tage vorher. Das geht vom Unternehmer an seine Bank an die Bank des Zahlungspflichtigen an den Kontoinhaber per Auszug oder Online-Banking. Lastschrifteinlösungen sind dann berechenbarer. Außerdem muss der Einziehende seinem Kunden mind. 2 Wochen vorher ankündigen, wenn er als SEPA-Lastschriftmandat einziehen möchte.
Verpflichtend wird das SEPA-Verfahren für Lastschriften erst ab 1.2.2016. Das ist wohl ein Zugeständnis an den Handel, der ja alle Terminals für das Bezahlen mit Karte umstellen muss. Technisch sind diese Abbuchungen ja auch Lastschriften.

Da mit diesem Verfahren auch Lastschriften aus dem Ausland möglich sind, verlängert sich die Frist für Lastschriftrückgaben wegen Widerspruchs von 6 auf 8 Wochen. Durch eine Änderung der AGBs kann das auch jetzt schon so sein (schaut mal in die AGBs eurer Bank zum Thema Zahlungsverkehr :;: ), obwohl erst vereinzelt tatsächlich im SEPA-Format Lastschriften gezogen werden.

Das sind die Kerninfos. Jetzt habt ihr bestimmt noch viele Fragen, oder? Bild
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Silberweide
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Re: Das ist SEPA

Beitrag von Silberweide »

Supergut erklärt. Es hat vorzu "klick" gemacht. Danke. :baci:
Goodie

Re: Das ist SEPA

Beitrag von Goodie »

Danke für die Mühe und das erklären! :liep:
Ich werd mich mal schlau machen, wie es sich mit den Fristen usw. in Österreich verhält. :)
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Re: Das ist SEPA

Beitrag von Elfinchen »

Vielen Dank für erklären.  :chapeau:
Ich habe auch fast alles verstanden, aber zu den Lastschriften habe ich doch noch eine Frage: Muss ich jetzt etwas ändern bei bestehenden Lastschriftaufträgen oder auch bei Daueraufträgen oder macht das meine Bank für mich?
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majubu
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Re: Das ist SEPA

Beitrag von majubu »

@ Elfinchen: Bzgl. Daueraufträge macht deine Bank wahrscheinlich Service, frag die einfach mal. Bei den Lastschriften müsste streng genommen das Unternehmen, das bei dir einzieht, mit dir eine neue Vereinbarung machen. Dafür gibt es sogar Vorlagen von der Bundesbank. Das heißt, die schreiben dich an und du schickst ihnen eine unterschriebene Neuvereinbarung zu. Um das zu vereinfachen, könnten die das aber auch so machen, dass sie dir mitteilen, ab wann sie als SEPA-Lastschriftmandat einziehen und dir die Möglichkeit lassen zu widersprechen. Denn stell dir mal vor, was das alleine mit dieser Benachrichtigung für ein Aufwand ist - wenn jetzt auch noch alle Kunden antworten müssen :#:
Bzgl. Lastschriften gibt es also für den Zahlungspflichtigen zunächst mal keinen Handlungsbedarf. Der, der Geld von dir will, kommt dann schon auf dich zu :;:
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Pywi
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Re: Das ist SEPA

Beitrag von Pywi »

Supergut erklärt, hab sogar ich verstanden.  :gg:

Danke für die Mühe.
mit lieben Grüssen Pia :mosh:
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Re: Das ist SEPA

Beitrag von Elfinchen »

Okay, das klingt ja gut für mich. Dann warte ich mal ab, ob sich jemand meldet  :gg:
Liebe Grüße von Elfinchen


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Re: Das ist SEPA

Beitrag von Macke »

Ich hoffe, ich darf meinen Senf auch noch dazu geben... :lol:

[quote="majubu"]

Schon jetzt kann man aus der EU in andere EU-Länder zu den gleichen Konditionen überweisen wie innerhalb des Landes. [/quote]
Soweit die Überweisung in € ist.

[quote="majubu"]
Die EU hat aber auch beschlossen, dass ab 1.2.14 der inländische Zahlungsverkehr bei Überweisungen im sog. SEPA-Format stattzufinden hat. Im Grunde bedeutet das nur, dass man ab dann zwingend nicht mehr Bankleitzahl (BLZ) und Kontonummer (Kto.Nr.) angibt sondern BIC (Bank Identifier Code) und IBAN (International Bank Account Number). [/quote]
Komisch, ich habe doch schon Überweisungen auf deutsche Kontos gemacht bei denen ich nur noch die IBAN-Nummer angegeben habe... :kopfkratz: Ist das bei euch noch nicht so üblich?

Da die Bank IN der IBAN Nummer drin ist, macht daas ja auch keinen echten Sinn mehr, oder?


[quote="majubu"]
Eine Einzugsermächtigung heißt dann SEPA-Lastschriftmandat. Wer also einem Unternehmen die Erlaubnis erteilt, einen Rechnungsbetrag von seinem Konto abzubuchen, erteilt ein SEPA-Lastschriftmandat, das nicht nur die Erlaubnis an den Unternehmer beinhaltet einzuziehen sondern auch den Auftrag an die Bank die Lastschrift einzulösen. Bisher war die Einzugermächtigung nur ein Vertrag zwischen Kontoinhaber und Unternehmer.
[/quote]

Ich nehme an SEPA-Lastschriftmandat ist die deutsche Bezeichnung für SEPA Direct Debit?
Was mit davon besonders als grosse Neuerung in Erinnerung geblieben ist, war, dass dem Kunde, dem Geld (zu Recht oder Unrecht) abgebucht wurde, dieses auf einfache Anfrage bei der Bank zurückerstattet werden muss. Ohne Angabe von Gründen. Für die Geschäftsleute ist das also gar nicht sooooo interessant auf SDD (SEPA Direct Debit) um zusteigen. Beispiel: Wenn du denkst, dein Handyprovider hat sich geirrt bei der Abrechnung und hat dir 5€ zuviel abgebucht, dann gehst du zur Bank und sagst, du möchtest 5€ zurück. Und die kriegst du! Früher musstest du erst mit dem Provider kämpfen um das Geld erstattet zu bekommen...

Mit SDD schickt man nur noch die Ermächtigung an den Händler. Der "verspricht" der Bank, dass er eine Ermächtigung von dir hat, braucht sie (bzw die Kopie davon) aber nicht mehr prinzipiell vor zu legen. Das geschieht nur noch durch eine standardisierte Datei, die alle Daten von neuen Kunden enthält. Davor hat man als Kunde die Ermächtigung gleich an die Bank geschickt, die dann den Händler davon in Kenntnis gesetzt hat - aber das war in Luxemburg vielleicht anders als in Deutschland...
Auf dem Grabstein des Kapitalismus wird stehen: "Zu viel war nicht genug."
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Re: Das ist SEPA

Beitrag von Marion »

Danke für deinen Beitrag ! Hat mir heute schon geholfen , als statt der BLZ und Kontonummer nur diese lange IBAN Nummer da stand und ich aber normal ausfüllen mußte.
"Luat enier Sidtue an eienr elgnhcsien Uvrsnäiett, ist es eagl in wcheler Rhnfgeeloie die Bstuchbaen in eniem Wrot snid. Das eniizg whictgie ist, dsas der Etrse und der lztete Bstuchbae am rtigeichn Paltz snid. Der Rset knan tatol deiuranchnedr sien und man knan es ienrmomch onhe Porbelm lseen. Das legit daarn, dsas wir nhcit jeedn Bstuchbaen aeilln lseen, srednon das Wrot als gzanes."
majubu
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Re: Das ist SEPA

Beitrag von majubu »

[quote="Macke"]
Ich hoffe, ich darf meinen Senf auch noch dazu geben... :lol: [/quote]

Na sicher :;: Gerade das ist doch spannend!

[quote="Macke"]

[quote="majubu"]

Schon jetzt kann man aus der EU in andere EU-Länder zu den gleichen Konditionen überweisen wie innerhalb des Landes. [/quote]
Soweit die Überweisung in € ist.[/quote]

Genau - das hatte ich vergessen.

[quote="Macke"]


[quote="majubu"]
Die EU hat aber auch beschlossen, dass ab 1.2.14 der inländische Zahlungsverkehr bei Überweisungen im sog. SEPA-Format stattzufinden hat. Im Grunde bedeutet das nur, dass man ab dann zwingend nicht mehr Bankleitzahl (BLZ) und Kontonummer (Kto.Nr.) angibt sondern BIC (Bank Identifier Code) und IBAN (International Bank Account Number). [/quote]
Komisch, ich habe doch schon Überweisungen auf deutsche Kontos gemacht bei denen ich nur noch die IBAN-Nummer angegeben habe... :kopfkratz: Ist das bei euch noch nicht so üblich?

Da die Bank IN der IBAN Nummer drin ist, macht daas ja auch keinen echten Sinn mehr, oder? [/quote]

Das sehen unsere Schulungsleute auch so. Leider ist die offizielle Lesart hierzulande immer noch, dass auch der BIC anzugeben ist.  :rolleyes: Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht.  :L:

[quote="Macke"]

[quote="majubu"]
Eine Einzugsermächtigung heißt dann SEPA-Lastschriftmandat. Wer also einem Unternehmen die Erlaubnis erteilt, einen Rechnungsbetrag von seinem Konto abzubuchen, erteilt ein SEPA-Lastschriftmandat, das nicht nur die Erlaubnis an den Unternehmer beinhaltet einzuziehen sondern auch den Auftrag an die Bank die Lastschrift einzulösen. Bisher war die Einzugermächtigung nur ein Vertrag zwischen Kontoinhaber und Unternehmer.
[/quote]

Ich nehme an SEPA-Lastschriftmandat ist die deutsche Bezeichnung für SEPA Direct Debit? [/quote]

So ist es, wenn SDD die luxemburgische Bezeichnung für das SEPA-Lastschriftmandat ist. :;: Lustig, dass alles vereinheitlicht wird und doch jedes Land seine eigenen Bezeichnungen dafür hat.  :rolleyes:

[quote="Macke"]

Was mit davon besonders als grosse Neuerung in Erinnerung geblieben ist, war, dass dem Kunde, dem Geld (zu Recht oder Unrecht) abgebucht wurde, dieses auf einfache Anfrage bei der Bank zurückerstattet werden muss. Ohne Angabe von Gründen. Für die Geschäftsleute ist das also gar nicht sooooo interessant auf SDD (SEPA Direct Debit) um zusteigen. Beispiel: Wenn du denkst, dein Handyprovider hat sich geirrt bei der Abrechnung und hat dir 5€ zuviel abgebucht, dann gehst du zur Bank und sagst, du möchtest 5€ zurück. Und die kriegst du! Früher musstest du erst mit dem Provider kämpfen um das Geld erstattet zu bekommen...
Mit SDD schickt man nur noch die Ermächtigung an den Händler. Der "verspricht" der Bank, dass er eine Ermächtigung von dir hat, braucht sie (bzw die Kopie davon) aber nicht mehr prinzipiell vor zu legen. Das geschieht nur noch durch eine standardisierte Datei, die alle Daten von neuen Kunden enthält.[/quote]

Ja, das ist Deutschland ganz anders. Die noch heute übliche Lastschrifteinzugsermächtigung ging immer vom Kunden an den Händler inkl. seiner Bankdaten + Unterschrift, der dann alles weitere mit seiner Bank beauftragte. Dem Einzug einer Lastschrift kann der Kunde immer innerhalb von 6 bzw. jetzt 8 Wochen nach Einzug widersprechen und seine Bank schreibt den Betrag in voller Höhe zum Tag der Abbuchung wertgestellt dem Konto wieder gut. Das Händlerkonto wird dann inkl. Gebühren der Kundenbank + Gebühren seiner Bank belastet. Die Bank des Kunden hat dessen Unterschrift auf der Einzugsermächtigung nie gesehen. Insofern "verspricht" der Händler den Banken das Vorliegen der Unterschrift. Erst im Streitfall wird in der Regel die Vorlage der Unterschrift verlangt. Die Rückgabe von Teilbeträgen ist nicht möglich. Das heißt, dass die Rückgabemöglichkeit beim "SDD" ist im SEPA-Lastschriftmandat keine Neuerung ist.
Oft ist es so, dass es für das einziehende Unternehmen günstiger ist die Gebühren einer Lastschriftrückgabe in Kauf zu nehmen als einen falsch abgebuchten Betrag zurück zu überweisen.


[quote="Macke"]

Davor hat man als Kunde die Ermächtigung gleich an die Bank geschickt, die dann den Händler davon in Kenntnis gesetzt hat - aber das war in Luxemburg vielleicht anders als in Deutschland...
[/quote]

Dieses Verfahren gibt es in Deutschland auch. Es nennt sich "Abbuchungsauftrag" und ist im Prinzip eine Lastschrift, der man nicht widersprechen kann, die also nicht einfach zurückgebucht werden kann. Das heißt, wenn ein Händler wirklich sicher eine Zahlung selbst einziehen will, vereinbart er mit seinem Kunden einen Abbuchungsauftrag. Der Kunde gibt das an seine Bank, die den Abbuchuchungsauftrag für das Konto des Kunden einpflegt. Kommt dann der Einzug in seinem ganz speziellen Buchungsschlüssel, wird er nur eingelöst, wenn der Bank des Zahlungspflichtigen der Abbuchungsauftrag auch vorliegt. Andernfalls wird die Einlösung verweigert. Sehr oft macht die Bank des Händlers auch den Service, die Bank des Kunden zu benachrichtigen. Was die Händler praktisch immer vergessen, ist, darauf hinzuweisen, dass dem Kunden bei seiner Bank Kosten für die Einrichtung des Abbuchungsauftrages entstehen. Sehr oft weiß der Kunde gar nicht, dass er etwas anderes erteilt hat als eine Einzugsermächtigung. Wir im Service haben dann die undankbare Aufgabe zu erklären, warum "wir" diese Gebühr erhoben haben.  :rolleyes:
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Re: Das ist SEPA

Beitrag von Macke »

Ist dieser Abbuchungsauftrag eine einmalige Ermächtigung für einen bestimmten Betrag? Sowas gibt es hier auch, für Geschäftsleute untereinander meist, aber mir fällt der Name dafür jetzt nicht mehr ein... wäre eh französisch :;:

Interessant, wie groß die Unterschiede in Details doch sind in Nachbarländern... :smile:
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Re: Das ist SEPA

Beitrag von majubu »

Den Abbuchungsauftrag gibt es für beides. Ich selber hatte mal einen für die Maklerkosten beim Hauskauf. Das war einmalig. Oft werden aber für Einzelhändler z.B. Abbuchungsaufträge zugunsten des Großhändlers eingerichtet, der dann die unterschiedlichen Rechnungsbeträge als Abbuchung haben will und nicht als Lastschrift (im Getränkehandel ist das z.B. ganz typisch). Die Bank des Zahlungspflichtigen hält auch gar nicht fest, ob das nun einmalig oder mehrfach ist. Da wird nur gespeichert, zu wessen Gunsten ein Abbuchungsauftrag vorliegt.
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